Wien (OTS) - Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf)
setzt sich für
Reisende im Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr ein. Im Rahmen von
außergerichtlichen Schlichtungsverfahren verhilft die apf Reisenden
kostenlos und provisionsfrei zu ihrem Recht.
„ Bereits seit zehn Jahren setzt sich die apf unermüdlich für die
Einhaltung der Rechte der Reisenden ein. Durch unsere langjährige
Erfahrung im Umgang mit den Unternehmen und der Expertise unserer
Expertinnen und Experten kommen wir schnell und unbürokratisch zu
Lösungen im Sinne der Fahr- und Fluggastrechte “, so Maria-Theresia
Röhsler, Leiterin der apf.
„ Die Rechte der Passagiere und Fahrgäste haben für mich höchste
Priorität. Als zuständiger Minister ist es mir wichtig, dass mit der
apf eine starke, unabhängige Stelle bereitsteht, die rasch, kostenlos
und unbürokratisch hilft, wenn Unternehmen ihrer Verantwortung nicht
nachkommen. So stärken wir Fairness und Vertrauen im österreichischen
Verkehrssystem. “, so Mobilitätsminister Peter Hanke.
Zwtl.: Zahlenüberblick 2024
Im Jahr 2024 konnte die apf in ihren Schlichtungsverfahren
insgesamt 2,45 Millionen Euro an Entschädigungen, Ausgleichszahlungen
und Erstattungen für Reisende in mehr als 5.300 abgeschlossenen
Verfahren erwirken. Der größte Anteil, in Höhe von 2,3 Millionen
Euro, entfällt dabei auf den Flugsektor. Im Schnitt bedeutet dies für
die Fahr- und Fluggäste einen Betrag von 458 Euro pro
Verfahrensabschluss.
Im Jahr 2024 gingen insgesamt 7.333 schriftliche
Schlichtungsanträge bei der apf ein. Aus diesen Anträgen wurden
schließlich 5.436 Schlichtungsverfahren eröffnet bzw. 5.334
abgeschlossen. Ein Verfahren bei der apf dauert von der
Kontaktaufnahme durch das Online-Schlichtungsformular bis zum
Abschluss im Durchschnitt 40 Tage.
Die durchschnittliche Reaktionszeit für eine erste Rückmeldung
gegenüber den Antragstellenden betrug im Jahr 2024 erneut rund einen
Tag (2023: einen Tag). Die apf konnte trotz der hohen Antragszahlen
die Reaktionszeit leicht verbessern.
Zwtl.: APF-Rekorde im Jahr 2024
Im Vergleich zum Rekordjahr 2023 stieg die Anzahl der
Schlichtungsanträge erneut um 10 Prozent. Sowohl im Flug- als auch im
Bahnbereich wurden neue Höchstwerte verzeichnet . 5.850 Anträge im
Flug- und 1.412 im Bahnbereich sorgten 2024 für regen Betrieb in der
apf. Die Rekorde im Bahn- und Flugbereich waren u. a. auf
Schwierigkeiten bei der Leistung von vorgesehenen Ausgleichszahlungen
bzw. Betreuungsleistungen zurückzuführen. Zudem führten Fluglinien in
den Verfahren vermehrt „außergewöhnliche Umstände“ als Begründung für
Verspätungen und Flugausfälle an, die von der apf in den Verfahren
individuell geprüft werden. Insbesondere bei Ryanair kam es im Sommer
vermehrt zu Beschwerden. Im Bahnbereich behandelte die apf häufig
Probleme bei der Stornierung bzw. beim Bezug von Online-Tickets,
Strafzahlungen, Leistungsminderungen im Nachtzug-Verkehr und
Fristverletzungen seitens der Bahnunternehmen bei der
Beschwerdebearbeitung.
Zwtl.: Mit welchen Unternehmen wurden Verfahren geführt
Im Jahr 2024 wurden die meisten Verfahren mit den Austrian
Airlines (1.200) als meistgeflogene Fluglinie Österreichs geführt –
gefolgt von Ryanair (1.100), der ÖBB Personenverkehr AG als
Marktführer im Bahnverkehr (1.000), WizzAir (500) und Air Dolomiti (
200). Der Anteil von Ryanair an den Gesamtverfahren im Flugbereich
hat sich nach der Vielzahl an Beschwerden aus dem Sommer 2024 mehr
als verdoppelt.
Zwtl.: Über die apf
Der vollständige Jahresbericht der apf ist unter
https://www.apf.gv.at/publikationen-archiv abrufbar und beinhaltet
auch Daten zu Verfahren der Verkehrsträger Bus- und Schiff.
www.passagier.at – Schlichtungsantrag mittels Online-Formular an
die apf senden
Schlichtungsanträge sind bei der apf immer schriftlich
einzubringen, damit alle notwendigen Unterlagen vorliegen und rasch
Kontakt mit dem Unternehmen aufgenommen werden kann. Der Online-
Schlichtungsantrag ist unter www.passagier.at abrufbar.
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