apf Jahresbericht 2024: apf holt 2,45 Millionen Euro für Reisende zurück

Wien (OTS) - Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) setzt sich für Reisende im Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr ein. Im Rahmen von außergerichtlichen Schlichtungsverfahren verhilft die apf Reisenden kostenlos und provisionsfrei zu ihrem Recht.
„ Bereits seit zehn Jahren setzt sich die apf unermüdlich für die Einhaltung der Rechte der Reisenden ein. Durch unsere langjährige Erfahrung im Umgang mit den Unternehmen und der Expertise unserer Expertinnen und Experten kommen wir schnell und unbürokratisch zu Lösungen im Sinne der Fahr- und Fluggastrechte “, so Maria-Theresia Röhsler, Leiterin der apf.
„ Die Rechte der Passagiere und Fahrgäste haben für mich höchste Priorität. Als zuständiger Minister ist es mir wichtig, dass mit der apf eine starke, unabhängige Stelle bereitsteht, die rasch, kostenlos und unbürokratisch hilft, wenn Unternehmen ihrer Verantwortung nicht nachkommen. So stärken wir Fairness und Vertrauen im österreichischen Verkehrssystem. “, so Mobilitätsminister Peter Hanke.
Zwtl.: Zahlenüberblick 2024
Im Jahr 2024 konnte die apf in ihren Schlichtungsverfahren insgesamt 2,45 Millionen Euro an Entschädigungen, Ausgleichszahlungen und Erstattungen für Reisende in mehr als 5.300 abgeschlossenen Verfahren erwirken. Der größte Anteil, in Höhe von 2,3 Millionen Euro, entfällt dabei auf den Flugsektor. Im Schnitt bedeutet dies für die Fahr- und Fluggäste einen Betrag von 458 Euro pro Verfahrensabschluss.
Im Jahr 2024 gingen insgesamt 7.333 schriftliche Schlichtungsanträge bei der apf ein. Aus diesen Anträgen wurden schließlich 5.436 Schlichtungsverfahren eröffnet bzw. 5.334 abgeschlossen. Ein Verfahren bei der apf dauert von der Kontaktaufnahme durch das Online-Schlichtungsformular bis zum Abschluss im Durchschnitt 40 Tage.
Die durchschnittliche Reaktionszeit für eine erste Rückmeldung gegenüber den Antragstellenden betrug im Jahr 2024 erneut rund einen Tag (2023: einen Tag). Die apf konnte trotz der hohen Antragszahlen die Reaktionszeit leicht verbessern.
Zwtl.: APF-Rekorde im Jahr 2024
Im Vergleich zum Rekordjahr 2023 stieg die Anzahl der Schlichtungsanträge erneut um 10 Prozent. Sowohl im Flug- als auch im Bahnbereich wurden neue Höchstwerte verzeichnet . 5.850 Anträge im Flug- und 1.412 im Bahnbereich sorgten 2024 für regen Betrieb in der apf. Die Rekorde im Bahn- und Flugbereich waren u. a. auf Schwierigkeiten bei der Leistung von vorgesehenen Ausgleichszahlungen bzw. Betreuungsleistungen zurückzuführen. Zudem führten Fluglinien in den Verfahren vermehrt „außergewöhnliche Umstände“ als Begründung für Verspätungen und Flugausfälle an, die von der apf in den Verfahren individuell geprüft werden. Insbesondere bei Ryanair kam es im Sommer vermehrt zu Beschwerden. Im Bahnbereich behandelte die apf häufig Probleme bei der Stornierung bzw. beim Bezug von Online-Tickets, Strafzahlungen, Leistungsminderungen im Nachtzug-Verkehr und Fristverletzungen seitens der Bahnunternehmen bei der Beschwerdebearbeitung.
Zwtl.: Mit welchen Unternehmen wurden Verfahren geführt
Im Jahr 2024 wurden die meisten Verfahren mit den Austrian Airlines (1.200) als meistgeflogene Fluglinie Österreichs geführt – gefolgt von Ryanair (1.100), der ÖBB Personenverkehr AG als Marktführer im Bahnverkehr (1.000), WizzAir (500) und Air Dolomiti ( 200). Der Anteil von Ryanair an den Gesamtverfahren im Flugbereich hat sich nach der Vielzahl an Beschwerden aus dem Sommer 2024 mehr als verdoppelt.
Zwtl.: Über die apf
Der vollständige Jahresbericht der apf ist unter https://www.apf.gv.at/publikationen-archiv abrufbar und beinhaltet auch Daten zu Verfahren der Verkehrsträger Bus- und Schiff.
www.passagier.at – Schlichtungsantrag mittels Online-Formular an die apf senden
Schlichtungsanträge sind bei der apf immer schriftlich einzubringen, damit alle notwendigen Unterlagen vorliegen und rasch Kontakt mit dem Unternehmen aufgenommen werden kann. Der Online- Schlichtungsantrag ist unter www.passagier.at abrufbar.





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„ Bereits seit zehn Jahren setzt sich die apf unermüdlich für die Einhaltung der Rechte der Reisenden ein. Durch unsere langjährige Erfahrung im Umgang mit den Unternehmen und der Expertise unserer Expertinnen und Experten kommen wir schnell und unbürokratisch zu Lösungen im Sinne der Fahr- und Fluggastrechte “, so Maria-Theresia Röhsler, Leiterin der apf.
„ Die Rechte der Passagiere und Fahrgäste haben für mich höchste Priorität. Als zuständiger Minister ist es mir wichtig, dass mit der apf eine starke, unabhängige Stelle bereitsteht, die rasch, kostenlos und unbürokratisch hilft, wenn Unternehmen ihrer Verantwortung nicht nachkommen. So stärken wir Fairness und Vertrauen im österreichischen Verkehrssystem. “, so Mobilitätsminister Peter Hanke.
Zwtl.: Zahlenüberblick 2024
Im Jahr 2024 konnte die apf in ihren Schlichtungsverfahren insgesamt 2,45 Millionen Euro an Entschädigungen, Ausgleichszahlungen und Erstattungen für Reisende in mehr als 5.300 abgeschlossenen Verfahren erwirken. Der größte Anteil, in Höhe von 2,3 Millionen Euro, entfällt dabei auf den Flugsektor. Im Schnitt bedeutet dies für die Fahr- und Fluggäste einen Betrag von 458 Euro pro Verfahrensabschluss.
Im Jahr 2024 gingen insgesamt 7.333 schriftliche Schlichtungsanträge bei der apf ein. Aus diesen Anträgen wurden schließlich 5.436 Schlichtungsverfahren eröffnet bzw. 5.334 abgeschlossen. Ein Verfahren bei der apf dauert von der Kontaktaufnahme durch das Online-Schlichtungsformular bis zum Abschluss im Durchschnitt 40 Tage.
Die durchschnittliche Reaktionszeit für eine erste Rückmeldung gegenüber den Antragstellenden betrug im Jahr 2024 erneut rund einen Tag (2023: einen Tag). Die apf konnte trotz der hohen Antragszahlen die Reaktionszeit leicht verbessern.
Zwtl.: APF-Rekorde im Jahr 2024
Im Vergleich zum Rekordjahr 2023 stieg die Anzahl der Schlichtungsanträge erneut um 10 Prozent. Sowohl im Flug- als auch im Bahnbereich wurden neue Höchstwerte verzeichnet . 5.850 Anträge im Flug- und 1.412 im Bahnbereich sorgten 2024 für regen Betrieb in der apf. Die Rekorde im Bahn- und Flugbereich waren u. a. auf Schwierigkeiten bei der Leistung von vorgesehenen Ausgleichszahlungen bzw. Betreuungsleistungen zurückzuführen. Zudem führten Fluglinien in den Verfahren vermehrt „außergewöhnliche Umstände“ als Begründung für Verspätungen und Flugausfälle an, die von der apf in den Verfahren individuell geprüft werden. Insbesondere bei Ryanair kam es im Sommer vermehrt zu Beschwerden. Im Bahnbereich behandelte die apf häufig Probleme bei der Stornierung bzw. beim Bezug von Online-Tickets, Strafzahlungen, Leistungsminderungen im Nachtzug-Verkehr und Fristverletzungen seitens der Bahnunternehmen bei der Beschwerdebearbeitung.
Zwtl.: Mit welchen Unternehmen wurden Verfahren geführt
Im Jahr 2024 wurden die meisten Verfahren mit den Austrian Airlines (1.200) als meistgeflogene Fluglinie Österreichs geführt – gefolgt von Ryanair (1.100), der ÖBB Personenverkehr AG als Marktführer im Bahnverkehr (1.000), WizzAir (500) und Air Dolomiti ( 200). Der Anteil von Ryanair an den Gesamtverfahren im Flugbereich hat sich nach der Vielzahl an Beschwerden aus dem Sommer 2024 mehr als verdoppelt.
Zwtl.: Über die apf
Der vollständige Jahresbericht der apf ist unter https://www.apf.gv.at/publikationen-archiv abrufbar und beinhaltet auch Daten zu Verfahren der Verkehrsträger Bus- und Schiff.
www.passagier.at – Schlichtungsantrag mittels Online-Formular an die apf senden
Schlichtungsanträge sind bei der apf immer schriftlich einzubringen, damit alle notwendigen Unterlagen vorliegen und rasch Kontakt mit dem Unternehmen aufgenommen werden kann. Der Online- Schlichtungsantrag ist unter www.passagier.at abrufbar.





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