Online-Inkasso-Check der AK Oberösterreich schützt Konsumenten vor überhöhten Forderungen

Linz (OTS) - Immer mehr Konsument:innen wenden sich an die AK Oberösterreich, weil sie mit Inkassoforderungen konfrontiert sind. Waren es 2023 noch 1.700 Beratungen, so wandten sich im vergangenen Jahr 2.160 Menschen an die AK. Damit sich betroffene Konsument:innen jederzeit und einfach über ihre Rechte beim Inkasso informieren können, bietet die AK Oberösterreich ab sofort einen Inkasso-Check an. Mit diesem Online -Tool erhalten Betroffene eine rechtliche Ersteinschätzung zum erhaltenen Inkassoschreiben und Tipps zur weiteren Vorgehensweise.
Inkassokosten dürfen nur dann verrechnet werden, wenn die Aktivitäten des Inkassobüros notwendig und zweckmäßig zur Eintreibung der Forderung waren und in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Die Praxis zeigt jedoch, dass die Inkassobüros üblicherweise die Höchstsätze der Inkassogebühren- Verordnung statt der tatsächlichen Kosten in Rechnung stellen. Und oft stehen die Kosten auch nicht im angemessenen Verhältnis zur Grundforderung.
So wurden beispielsweise einer Konsumentin für eine Mahnung per E -Mail 94,61 Euro und allgemeine Bearbeitungskosten in Höhe von 312 Euro verrechnet. Die Höchstsätze dafür liegen laut Inkassogebührenverordnung bei 97,16 Euro und 312,80 Euro.
Bei einem anderen Konsumenten betrug die offene Forderung 119,92 Euro. Das Inkassobüro stellte ihm zusätzliche 403,69 Euro in Rechnung. Die Inkassokosten betrugen somit mehr als das Dreifache der Grundforderung. Erst nach einer Intervention der AK gestand das Inkassobüro ein, dass die Kosten nicht angemessen waren.
Mehr Klarheit und Transparenz bei Inkassokosten Im Sinne aller Konsument:innen fordert die Arbeiterkammer Oberösterreich eine gesetzliche Klarstellung zur Höhe von Inkassokosten. Diese dürfen ausschließlich den tatsächlich entstandenen Schaden abdecken und müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Hauptforderung stehen.
Der Inkasso-Check der AK Oberösterreich
1.
Überprüfen Sie, ob die Forderung berechtigt ist und ob Sie tatsächlich in Zahlungsverzug sind.
2.
Stellen Sie sicher, dass die in Rechnung gestellten Inkassokosten in einem angemessenen Verhältnis zur Hauptforderung stehen und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
3.
Erheben Sie bei ungerechtfertigten oder überhöhten Forderungen schriftlich Einspruch dagegen. Kontaktieren Sie dazu das Inkassobüro sowie den ursprünglichen Gläubiger.
4.
Sind nach Nutzung des Inkasso-Checks noch Fragen offen, steht die AK gerne unter 050/6906-2 zur Verfügung.
Hier finden Sie den neuen Inkasso-Check , Musterbriefe sowie weitere Informationen zum Thema Inkasso.





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Inkassokosten dürfen nur dann verrechnet werden, wenn die Aktivitäten des Inkassobüros notwendig und zweckmäßig zur Eintreibung der Forderung waren und in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Die Praxis zeigt jedoch, dass die Inkassobüros üblicherweise die Höchstsätze der Inkassogebühren- Verordnung statt der tatsächlichen Kosten in Rechnung stellen. Und oft stehen die Kosten auch nicht im angemessenen Verhältnis zur Grundforderung.
So wurden beispielsweise einer Konsumentin für eine Mahnung per E -Mail 94,61 Euro und allgemeine Bearbeitungskosten in Höhe von 312 Euro verrechnet. Die Höchstsätze dafür liegen laut Inkassogebührenverordnung bei 97,16 Euro und 312,80 Euro.
Bei einem anderen Konsumenten betrug die offene Forderung 119,92 Euro. Das Inkassobüro stellte ihm zusätzliche 403,69 Euro in Rechnung. Die Inkassokosten betrugen somit mehr als das Dreifache der Grundforderung. Erst nach einer Intervention der AK gestand das Inkassobüro ein, dass die Kosten nicht angemessen waren.
Mehr Klarheit und Transparenz bei Inkassokosten Im Sinne aller Konsument:innen fordert die Arbeiterkammer Oberösterreich eine gesetzliche Klarstellung zur Höhe von Inkassokosten. Diese dürfen ausschließlich den tatsächlich entstandenen Schaden abdecken und müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Hauptforderung stehen.
Der Inkasso-Check der AK Oberösterreich
1.
Überprüfen Sie, ob die Forderung berechtigt ist und ob Sie tatsächlich in Zahlungsverzug sind.
2.
Stellen Sie sicher, dass die in Rechnung gestellten Inkassokosten in einem angemessenen Verhältnis zur Hauptforderung stehen und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
3.
Erheben Sie bei ungerechtfertigten oder überhöhten Forderungen schriftlich Einspruch dagegen. Kontaktieren Sie dazu das Inkassobüro sowie den ursprünglichen Gläubiger.
4.
Sind nach Nutzung des Inkasso-Checks noch Fragen offen, steht die AK gerne unter 050/6906-2 zur Verfügung.
Hier finden Sie den neuen Inkasso-Check , Musterbriefe sowie weitere Informationen zum Thema Inkasso.





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