Linz (OTS) - Immer mehr Konsument:innen wenden sich an die AK
Oberösterreich, weil
sie mit Inkassoforderungen konfrontiert sind. Waren es 2023 noch
1.700 Beratungen, so wandten sich im vergangenen Jahr 2.160 Menschen
an die AK. Damit sich betroffene Konsument:innen jederzeit und
einfach über ihre Rechte beim Inkasso informieren können, bietet die
AK Oberösterreich ab sofort einen Inkasso-Check an. Mit diesem Online
-Tool erhalten Betroffene eine rechtliche Ersteinschätzung zum
erhaltenen Inkassoschreiben und Tipps zur weiteren Vorgehensweise.
Inkassokosten dürfen nur dann verrechnet werden, wenn die
Aktivitäten des Inkassobüros notwendig und zweckmäßig zur Eintreibung
der Forderung waren und in einem angemessenen Verhältnis zur
betriebenen Forderung stehen. Die Praxis zeigt jedoch, dass die
Inkassobüros üblicherweise die Höchstsätze der Inkassogebühren-
Verordnung statt der tatsächlichen Kosten in Rechnung stellen. Und
oft stehen die Kosten auch nicht im angemessenen Verhältnis zur
Grundforderung.
So wurden beispielsweise einer Konsumentin für eine Mahnung per E
-Mail 94,61 Euro und allgemeine Bearbeitungskosten in Höhe von 312
Euro verrechnet. Die Höchstsätze dafür liegen laut
Inkassogebührenverordnung bei 97,16 Euro und 312,80 Euro.
Bei einem anderen Konsumenten betrug die offene Forderung 119,92
Euro. Das Inkassobüro stellte ihm zusätzliche 403,69 Euro in
Rechnung. Die Inkassokosten betrugen somit mehr als das Dreifache der
Grundforderung. Erst nach einer Intervention der AK gestand das
Inkassobüro ein, dass die Kosten nicht angemessen waren.
Mehr Klarheit und Transparenz bei Inkassokosten
Im Sinne aller Konsument:innen fordert die Arbeiterkammer
Oberösterreich eine gesetzliche Klarstellung zur Höhe von
Inkassokosten. Diese dürfen ausschließlich den tatsächlich
entstandenen Schaden abdecken und müssen in einem angemessenen
Verhältnis zur Hauptforderung stehen.
Der Inkasso-Check der AK Oberösterreich
1.
Überprüfen Sie, ob die Forderung berechtigt ist und ob Sie
tatsächlich in Zahlungsverzug sind.
2.
Stellen Sie sicher, dass die in Rechnung gestellten Inkassokosten
in einem angemessenen Verhältnis zur Hauptforderung stehen und den
gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
3.
Erheben Sie bei ungerechtfertigten oder überhöhten Forderungen
schriftlich Einspruch dagegen. Kontaktieren Sie dazu das Inkassobüro
sowie den ursprünglichen Gläubiger.
4.
Sind nach Nutzung des Inkasso-Checks noch Fragen offen, steht die
AK gerne unter 050/6906-2 zur Verfügung.
Hier finden Sie den neuen Inkasso-Check , Musterbriefe sowie
weitere Informationen zum Thema Inkasso.
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