Wien (OTS) - Es wird langsam wärmer, die kommenden Feiertage bieten
Gelegenheit
für einen Kurzurlaub und die Sommerferien sind bereits in greifbarer
Nähe. Die Vorfreude auf Sonne und Erholung steigt. Doch bei manchen
Reisenden kann die Freude über den Urlaub rasch in Frust übergehen –
nämlich dann, wenn es nicht so läuft wie geplant.
Die Erfahrung der Verbraucherschlichtung Austria zeigt aber, dass
sich so mancher Ärger von vornherein vermeiden lässt oder Probleme in
den meisten Fällen zumindest im Nachhinein gelöst werden können.
„Die beste Strategie zur Vermeidung von Ärger im Urlaub
beinhaltet solide Planung, etwas Grundlagenwissen und im Falle des
Falles auch Ruhe und Gelassenheit – damit kann eigentlich fast nichts
mehr schief gehen,“ meint Mag. Joachim Leitner, der für Reisethemen
zuständige Schlichter der Verbraucherschlichtung Austria.
Zwtl.: Worauf sollten Konsument:innen bei der Reisebuchung achten?
-
Soll ich eine Pauschalreise buchen oder individuell verreisen?
Eine Pauschalreise – bestehend aus zwei oder mehreren
verschiedenen Dienstleistungen wie Beförderung und Unterkunft, die
gebündelt zu einem Gesamtpreis angeboten werden – bietet im Regelfall
einige Vorteile gegenüber individuell gebuchten Einzelleistungen.
Konsument:innen haben mit dem Reiseveranstalter ein Unternehmen, das
für die korrekte Durchführung der Reise von A bis Z verantwortlich
ist und sich bei Problemen vor Ort um diese kümmern sollte. Passiert
dies nicht, haben Konsument:innen nach der Reise regelmäßig einen
Preisminderungsanspruch.
Außerdem müssen sich Reiseveranstalter gegen eine Insolvenz
absichern – was etwa letztes Jahr mit FTI wieder aktuell wurde. Zwar
findet im Insolvenzfall die gebuchte Reise meist nicht mehr statt –
aber zumindest bekommen Konsument:innen Ihre Zahlungen in voller Höhe
zurück.
Bei Einzelleistungen, die separat gebucht werden, haben
Konsument:innen diese Insolvenzabsicherung nicht. Geht etwa eine
Airline pleite, ist das Geld im Regelfall weg. Außerdem sind
Konsument:innen bei Einzelleistungen selbst für das Gelingen der
Reise verantwortlich – wenn also der Flug ausfällt und
Konsument:innen deshalb erst am Folgetag im Hotel ankommen, kann es
sein, dass das Zimmer bereits neu vergeben wurde.
-
Wo soll ich buchen?
Nach wie vor erfreuen sich klassische Reisebüros einiger
Beleibtheit – sie bieten meist gute Beratung und helfen dabei, sich
im Dschungel der verschiedensten Reiseleistungen zurecht zu finden
und den idealen Urlaub zusammenzustellen. Dafür sind ihre
Öffnungszeiten beschränkt und man zahlt mitunter einen Aufschlag für
die Vermittlungsleistungen.
Alternativ gibt es online unzählige Angebote. Reiseveranstalter
vermarkten dort ihre Pauschalreisen und auf Websites von Airlines und
Hotels kann man Flüge und Zimmer direkt buchen. Darüber hinaus können
zahllose weitere Leistungen – von Kreuzfahrten über Mietwagen bis hin
zu Veranstaltungen am Urlaubsort – online gebucht werden.
Schwierig kann es allenfalls werden, wenn Leistungen über
Vermittlungsplattformen im Internet gebucht werden, insbesondere wenn
diese außerhalb Österreichs sitzen: Zwar bieten
Vermittlungsplattformen mitunter Schnäppchenpreise für Flüge,
Hotelaufenthalte oder andere Leistungen an – wenn dann aber ein
Problem auftritt, ist eine Lösungsfindung meist nicht so einfach.
Daher ist es bei Onlinebuchungen oft empfehlenswert, sich nach
Möglichkeit direkt an den Leistungserbringer (z.B. Hotel oder Airline
) zu wenden und dort die Buchung zu tätigen – regelmäßig ist der
Preis derselbe oder sogar günstiger, da keine Provisionen für
Vermittler anfallen.
-
Stornobedingungen beachten und Stornoversicherung überlegen
Wenn doch etwas dazwischenkommt – zum Beispiel eine kurzfristige
Erkrankung – muss ab und an ein Urlaub storniert werden.
Diesbezüglich sollten Konsument:innen möglichst schon bei der Buchung
auf die Stornobedingungen achten, da diese von Fall zu Fall höchst
unterschiedlich sind: Pauschalreisen kann man im Normalfall nicht
kostenlos stornieren (außer wenn ein außergewöhnlicher Umstand am
Zielort eintritt), hier kann sich also der Abschluss einer
Stornoversicherung lohnen. Aber Vorsicht: Auch die Versicherung
übernimmt die Stornokosten nur in bestimmten Fällen und unter den
vereinbarten Bedingungen.
Die meisten Flugtickets sind hingegen „nicht stornierbar“ – das
bedeutet, Konsument:innen können zwar stornieren, bekommen aber nur
die mit dem Flugpreis eingehobenen Steuern und Gebühren zurück, die
im Regelfall nur einen kleinen Teil des Gesamtpreises ausmachen.
Einzig bei Hotelzimmern kommt es regelmäßig vor, dass eine
Stornierung bis kurz vor der Anreise kostenlos möglich ist –
üblicherweise gegen einen Aufpreis, während eine nicht stornierbare
Rate für dasselbe Zimmer meist entsprechend günstiger ist.
Zwtl.: Was können Konsument:innen tun, wenn es während der Reise zu
Schwierigkeiten kommt?
-
An wen wende ich mich bei Problemen auf Pauschalreisen?
Für die korrekte Durchführung einer Pauschalreise ist
grundsätzlich der Reiseveranstalter verantwortlich. Bei Problemen
sollten Konsument:innen also am besten diesen oder sein
Partnerunternehmen vor Ort kontaktieren und verlangen, dass man sich
um die Behebung des Problems kümmert. Ein zu kleines oder
verschmutztes Zimmer, fehlenden Meerblick oder mangelhafte
Ausstattung des Hotels sollte man zuerst an der Hotelrezeption
reklamieren – wenn dort nicht rasch Abhilfe geschaffen werden kann,
ist der Reiseveranstalter am Zug.
Ähnliches gilt, wenn es bei anderen Leistungen, die im
Pauschalpaket inkludiert sind, zu Schwierigkeiten kommt, also etwa
bei Transfers, Ausflügen oder Veranstaltungen, die mitgebucht wurden:
Auch hier hat grundsätzlich der Reiseveranstalter (oder sein
Partnerunternehmen vor Ort) Abhilfe zu schaffen.
Falls trotz einer umgehenden Reklamation keine Lösung des
Problems erfolgt, empfiehlt es sich, die Mängel zu dokumentieren und
nach Rückkehr einen Anspruch auf Preisminderung beim
Reiseveranstalter zu stellen.
-
Was kann ich tun, wenn mein Flug nicht regulär stattfindet?
Kommt es bei einem Flug zu einem Problem, wie etwa einem Ausfall
oder einer Verspätung, haben Konsument:innen oftmals neben den
Ansprüchen auf Umbuchung und Betreuungsleistungen auch das Recht auf
eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250 bis 600 Euro, abhängig von der
Länge der Flugstrecke. Dieser Anspruch ist aber primär gegenüber dem
Luftfahrunternehmen, also der Airline zu stellen – auch, wenn der
Flug Teil einer Pauschalreise war.
Zwtl.: Was können Konsument:innen tun, wenn sie mit dem Unternehmen
keine Lösung finden?
Sollte sich trotz eines eigenen Versuchs keine Einigung mit einem
Unternehmen finden lassen, kann ein Schlichtungsverfahren geführt
werden, das in den meisten Fällen rasch, einfach und kostenlos für
eine faire Lösung sorgen kann. Eine Antragstellung ist sowohl über
ein Webformular als auch per E-Mail oder Post möglich. Alle
Kontaktinformationen finden sich auf der Website der
Verbraucherschlichtung Austria unter www.verbraucherschlichtung.at .
„Schlichtung bietet den großen Vorteil, ohne Kostenrisiko und oft
in sehr kurzer Zeit Lösungen finden zu können, mit denen beiden
Seiten einverstanden sind. Bei der Verbraucherschlichtung Austria
sind Reiseunternehmen in vier von fünf Fällen bereit, sich an einem
Schlichtungsverfahren zu beteiligen. Tun Sie das, kann in zwei von
drei Fällen eine Lösung erzielt werden,“ fasst Dr. Simon Eder,
Geschäftsführer und Schlichter der Verbraucherschlichtung Austria die
Erfahrungen der Schlichtungsstelle im Reisebereich zusammen.
Mit Mag. Joachim Leitner hat die Verbraucherschlichtung Austria
auch einen ausgewiesenen Experten im Reisesektor. Er befasst sich als
Jurist seit vielen Jahren mit der Schlichtung von Reisestreitigkeiten
und hat sein Wissen jüngst durch den Abschluss eines Masterstudiums
im Bereich „Tourismus und Recht“ an der Universität Wien noch weiter
vertieft.
Darüber hinaus ist die Verbraucherschlichtung Austria auch im
TRAVEL_Net aktiv, einem europaweiten Netzwerk von
Schlichtungsstellen, das bei vielen grenzüberschreitenden
Reiseproblemen eine schnelle Vermittlung an die zuständige Stelle
ermöglicht.
Zwtl.: Allgemeine Informationen zur Verbraucherschlichtung Austria
Seit Jänner 2016 bietet die Verbraucherschlichtung Austria als
staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Alternative-
Streitbeilegung-Gesetz (AStG) kostenlose Schlichtungsverfahren an.
Ziel ist es, Konsument:innen und Unternehmen bei der Lösung von
Konflikten zu unterstützen – unparteiisch, effizient und ohne
Gericht. Der Zuständigkeitsbereich ist breit gefächert und umfasst
unter anderem Streitigkeiten rund um den Kauf von Waren,
Handwerksleistungen, Versicherungen und diverse Dienstleistungen. Im
Reisesektor deckt die Verbraucherschlichtung Austria Pauschalreisen
und Hotelbuchungen sowie all jene Reiseprobleme ab, die nicht von der
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf – www.apf.gv.at )
behandelt werden. Wichtig ist dabei, dass das betroffene Unternehmen
eine Niederlassung in Österreich hat. Die apf ist demgegenüber für
Probleme im Personenverkehr, sei es bei Beförderungen mit der Bahn,
am Schiff, per Bus oder im Flugzeug zuständig.
Wenn Konsument:innen in einem Fall selbst nicht weiterwissen und
auf der Suche nach der richtigen Schlichtungsstelle sind, empfiehlt
sich eine Kontaktaufnahme mit der Verbraucherschlichtung Austria per
E-Mail ( office@verbraucherschlichtung.at ) oder Telefon (+43 1
8906311). Die Verbraucherschlichtung Austria klärt gerne darüber auf,
welche Einrichtung in welchen Fällen helfen kann.
Allgemeine Auskünfte zu Verbraucherrechten können außerdem die
Arbeiterkammer ( www.arbeiterkammer.at ) und der Verein für
Konsumenteninformation ( www.vki.at ) geben.
Mehr aktuelle OTS-Meldungen HIER
kapitalmarkt-stimme.at daily voice 98/365: Wenn ihr an den Börsen gerade den Überblick verloren habt, wählt 166
kapitalmarkt-stimme.at daily voice 98/365: Der gute alte Teletext des ORF gibt auf vieles Antwort, so auch über die Indexveränderungen der wichtigsten Börsen in Prozent.
Wien (OTS) - Es wird langsam wärmer, die kommenden Feiertage bieten
Gelegenheit
für einen Kurzurlaub und die Sommerferien sind bereits in greifbarer
Nähe. Die Vorfreude auf Sonne und Erholung steigt. Doch bei manchen
Reisenden kann die Freude über den Urlaub rasch in Frust übergehen –
nämlich dann, wenn es nicht so läuft wie geplant.
Mehr aktuelle OTS-Meldungen HIER
Urlaubszeit – Schlichtungszeit?
Die Erfahrung der Verbraucherschlichtung Austria zeigt aber, dass
sich so mancher Ärger von vornherein vermeiden lässt oder Probleme in
den meisten Fällen zumindest im Nachhinein gelöst werden können.
„Die beste Strategie zur Vermeidung von Ärger im Urlaub
beinhaltet solide Planung, etwas Grundlagenwissen und im Falle des
Falles auch Ruhe und Gelassenheit – damit kann eigentlich fast nichts
mehr schief gehen,“ meint Mag. Joachim Leitner, der für Reisethemen
zuständige Schlichter der Verbraucherschlichtung Austria.
Zwtl.: Worauf sollten Konsument:innen bei der Reisebuchung achten?
-
Soll ich eine Pauschalreise buchen oder individuell verreisen?
Eine Pauschalreise – bestehend aus zwei oder mehreren
verschiedenen Dienstleistungen wie Beförderung und Unterkunft, die
gebündelt zu einem Gesamtpreis angeboten werden – bietet im Regelfall
einige Vorteile gegenüber individuell gebuchten Einzelleistungen.
Konsument:innen haben mit dem Reiseveranstalter ein Unternehmen, das
für die korrekte Durchführung der Reise von A bis Z verantwortlich
ist und sich bei Problemen vor Ort um diese kümmern sollte. Passiert
dies nicht, haben Konsument:innen nach der Reise regelmäßig einen
Preisminderungsanspruch.
Außerdem müssen sich Reiseveranstalter gegen eine Insolvenz
absichern – was etwa letztes Jahr mit FTI wieder aktuell wurde. Zwar
findet im Insolvenzfall die gebuchte Reise meist nicht mehr statt –
aber zumindest bekommen Konsument:innen Ihre Zahlungen in voller Höhe
zurück.
Bei Einzelleistungen, die separat gebucht werden, haben
Konsument:innen diese Insolvenzabsicherung nicht. Geht etwa eine
Airline pleite, ist das Geld im Regelfall weg. Außerdem sind
Konsument:innen bei Einzelleistungen selbst für das Gelingen der
Reise verantwortlich – wenn also der Flug ausfällt und
Konsument:innen deshalb erst am Folgetag im Hotel ankommen, kann es
sein, dass das Zimmer bereits neu vergeben wurde.
-
Wo soll ich buchen?
Nach wie vor erfreuen sich klassische Reisebüros einiger
Beleibtheit – sie bieten meist gute Beratung und helfen dabei, sich
im Dschungel der verschiedensten Reiseleistungen zurecht zu finden
und den idealen Urlaub zusammenzustellen. Dafür sind ihre
Öffnungszeiten beschränkt und man zahlt mitunter einen Aufschlag für
die Vermittlungsleistungen.
Alternativ gibt es online unzählige Angebote. Reiseveranstalter
vermarkten dort ihre Pauschalreisen und auf Websites von Airlines und
Hotels kann man Flüge und Zimmer direkt buchen. Darüber hinaus können
zahllose weitere Leistungen – von Kreuzfahrten über Mietwagen bis hin
zu Veranstaltungen am Urlaubsort – online gebucht werden.
Schwierig kann es allenfalls werden, wenn Leistungen über
Vermittlungsplattformen im Internet gebucht werden, insbesondere wenn
diese außerhalb Österreichs sitzen: Zwar bieten
Vermittlungsplattformen mitunter Schnäppchenpreise für Flüge,
Hotelaufenthalte oder andere Leistungen an – wenn dann aber ein
Problem auftritt, ist eine Lösungsfindung meist nicht so einfach.
Daher ist es bei Onlinebuchungen oft empfehlenswert, sich nach
Möglichkeit direkt an den Leistungserbringer (z.B. Hotel oder Airline
) zu wenden und dort die Buchung zu tätigen – regelmäßig ist der
Preis derselbe oder sogar günstiger, da keine Provisionen für
Vermittler anfallen.
-
Stornobedingungen beachten und Stornoversicherung überlegen
Wenn doch etwas dazwischenkommt – zum Beispiel eine kurzfristige
Erkrankung – muss ab und an ein Urlaub storniert werden.
Diesbezüglich sollten Konsument:innen möglichst schon bei der Buchung
auf die Stornobedingungen achten, da diese von Fall zu Fall höchst
unterschiedlich sind: Pauschalreisen kann man im Normalfall nicht
kostenlos stornieren (außer wenn ein außergewöhnlicher Umstand am
Zielort eintritt), hier kann sich also der Abschluss einer
Stornoversicherung lohnen. Aber Vorsicht: Auch die Versicherung
übernimmt die Stornokosten nur in bestimmten Fällen und unter den
vereinbarten Bedingungen.
Die meisten Flugtickets sind hingegen „nicht stornierbar“ – das
bedeutet, Konsument:innen können zwar stornieren, bekommen aber nur
die mit dem Flugpreis eingehobenen Steuern und Gebühren zurück, die
im Regelfall nur einen kleinen Teil des Gesamtpreises ausmachen.
Einzig bei Hotelzimmern kommt es regelmäßig vor, dass eine
Stornierung bis kurz vor der Anreise kostenlos möglich ist –
üblicherweise gegen einen Aufpreis, während eine nicht stornierbare
Rate für dasselbe Zimmer meist entsprechend günstiger ist.
Zwtl.: Was können Konsument:innen tun, wenn es während der Reise zu
Schwierigkeiten kommt?
-
An wen wende ich mich bei Problemen auf Pauschalreisen?
Für die korrekte Durchführung einer Pauschalreise ist
grundsätzlich der Reiseveranstalter verantwortlich. Bei Problemen
sollten Konsument:innen also am besten diesen oder sein
Partnerunternehmen vor Ort kontaktieren und verlangen, dass man sich
um die Behebung des Problems kümmert. Ein zu kleines oder
verschmutztes Zimmer, fehlenden Meerblick oder mangelhafte
Ausstattung des Hotels sollte man zuerst an der Hotelrezeption
reklamieren – wenn dort nicht rasch Abhilfe geschaffen werden kann,
ist der Reiseveranstalter am Zug.
Ähnliches gilt, wenn es bei anderen Leistungen, die im
Pauschalpaket inkludiert sind, zu Schwierigkeiten kommt, also etwa
bei Transfers, Ausflügen oder Veranstaltungen, die mitgebucht wurden:
Auch hier hat grundsätzlich der Reiseveranstalter (oder sein
Partnerunternehmen vor Ort) Abhilfe zu schaffen.
Falls trotz einer umgehenden Reklamation keine Lösung des
Problems erfolgt, empfiehlt es sich, die Mängel zu dokumentieren und
nach Rückkehr einen Anspruch auf Preisminderung beim
Reiseveranstalter zu stellen.
-
Was kann ich tun, wenn mein Flug nicht regulär stattfindet?
Kommt es bei einem Flug zu einem Problem, wie etwa einem Ausfall
oder einer Verspätung, haben Konsument:innen oftmals neben den
Ansprüchen auf Umbuchung und Betreuungsleistungen auch das Recht auf
eine Ausgleichszahlung in Höhe von 250 bis 600 Euro, abhängig von der
Länge der Flugstrecke. Dieser Anspruch ist aber primär gegenüber dem
Luftfahrunternehmen, also der Airline zu stellen – auch, wenn der
Flug Teil einer Pauschalreise war.
Zwtl.: Was können Konsument:innen tun, wenn sie mit dem Unternehmen
keine Lösung finden?
Sollte sich trotz eines eigenen Versuchs keine Einigung mit einem
Unternehmen finden lassen, kann ein Schlichtungsverfahren geführt
werden, das in den meisten Fällen rasch, einfach und kostenlos für
eine faire Lösung sorgen kann. Eine Antragstellung ist sowohl über
ein Webformular als auch per E-Mail oder Post möglich. Alle
Kontaktinformationen finden sich auf der Website der
Verbraucherschlichtung Austria unter www.verbraucherschlichtung.at .
„Schlichtung bietet den großen Vorteil, ohne Kostenrisiko und oft
in sehr kurzer Zeit Lösungen finden zu können, mit denen beiden
Seiten einverstanden sind. Bei der Verbraucherschlichtung Austria
sind Reiseunternehmen in vier von fünf Fällen bereit, sich an einem
Schlichtungsverfahren zu beteiligen. Tun Sie das, kann in zwei von
drei Fällen eine Lösung erzielt werden,“ fasst Dr. Simon Eder,
Geschäftsführer und Schlichter der Verbraucherschlichtung Austria die
Erfahrungen der Schlichtungsstelle im Reisebereich zusammen.
Mit Mag. Joachim Leitner hat die Verbraucherschlichtung Austria
auch einen ausgewiesenen Experten im Reisesektor. Er befasst sich als
Jurist seit vielen Jahren mit der Schlichtung von Reisestreitigkeiten
und hat sein Wissen jüngst durch den Abschluss eines Masterstudiums
im Bereich „Tourismus und Recht“ an der Universität Wien noch weiter
vertieft.
Darüber hinaus ist die Verbraucherschlichtung Austria auch im
TRAVEL_Net aktiv, einem europaweiten Netzwerk von
Schlichtungsstellen, das bei vielen grenzüberschreitenden
Reiseproblemen eine schnelle Vermittlung an die zuständige Stelle
ermöglicht.
Zwtl.: Allgemeine Informationen zur Verbraucherschlichtung Austria
Seit Jänner 2016 bietet die Verbraucherschlichtung Austria als
staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Alternative-
Streitbeilegung-Gesetz (AStG) kostenlose Schlichtungsverfahren an.
Ziel ist es, Konsument:innen und Unternehmen bei der Lösung von
Konflikten zu unterstützen – unparteiisch, effizient und ohne
Gericht. Der Zuständigkeitsbereich ist breit gefächert und umfasst
unter anderem Streitigkeiten rund um den Kauf von Waren,
Handwerksleistungen, Versicherungen und diverse Dienstleistungen. Im
Reisesektor deckt die Verbraucherschlichtung Austria Pauschalreisen
und Hotelbuchungen sowie all jene Reiseprobleme ab, die nicht von der
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf – www.apf.gv.at )
behandelt werden. Wichtig ist dabei, dass das betroffene Unternehmen
eine Niederlassung in Österreich hat. Die apf ist demgegenüber für
Probleme im Personenverkehr, sei es bei Beförderungen mit der Bahn,
am Schiff, per Bus oder im Flugzeug zuständig.
Wenn Konsument:innen in einem Fall selbst nicht weiterwissen und
auf der Suche nach der richtigen Schlichtungsstelle sind, empfiehlt
sich eine Kontaktaufnahme mit der Verbraucherschlichtung Austria per
E-Mail ( office@verbraucherschlichtung.at ) oder Telefon (+43 1
8906311). Die Verbraucherschlichtung Austria klärt gerne darüber auf,
welche Einrichtung in welchen Fällen helfen kann.
Allgemeine Auskünfte zu Verbraucherrechten können außerdem die
Arbeiterkammer ( www.arbeiterkammer.at ) und der Verein für
Konsumenteninformation ( www.vki.at ) geben.
kapitalmarkt-stimme.at daily voice 98/365: Wenn ihr an den Börsen gerade den Überblick verloren habt, wählt 166
kapitalmarkt-stimme.at daily voice 98/365: Der gute alte Teletext des ORF gibt auf vieles Antwort, so auch über die Indexveränderungen der wichtigsten Börsen in Prozent.