Wien (OTS) - Im Kampf gegen den illegalen Handel mit gefälschtem und
gefährlichem
Spielzeug nahm das Zollamt Österreich im Zeitraum von Anfang Oktober
bis Ende Dezember 2024 an der internationalen Operation Ludus V teil.
Diese zwischenstaatliche Offensive ist eine gemeinsame Aktion von
Polizei und Zoll, welche von Europol, dem Europäischen Amt für
Betrugsbekämpfung (OLAF) und der Weltzollorganisation unter
gemeinsamer Führung von spanischen, rumänischen und französischen
Strafverfolgungsbehörden koordiniert wurde.
Im Operationszeitraum konnten insgesamt 703 Anmeldepositionen bei
536 Einfuhrverzollungen identifiziert werden. 11 Sendungen mit 361
Spielsachen wurden vom österreichischen Zoll nicht freigegeben und
wegen Produktpiraterie vernichtet. Darunter befanden sich 121
Stofftiere, 166 Klemmbausteine sowie 55 Sammelkarten. Die gefälschten
Spielzeuge kamen ausschließlich aus China.
„Kinderspielzeug zählt zu den am häufigsten als gefährlich oder
gefälscht gemeldeten Produkten. Weil nicht sichergestellt ist, dass
Normen und Vorschriften eingehalten werden, können diese Produkte
eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit von Kindern
darstellen. Die möglichen Risiken reichen von verschluckbaren
Kleinteilen bis hin zur Erstickungs- und Vergiftungsgefahr, auch
Schnittverletzungen, Gehörschäden oder andere Verletzungen können bei
solchen Spielzeugen drohen“, sagt Finanzminister Markus Marterbauer.
„Gefälschtes Spielzeug ist nicht nur eine Gefahr für die
Gesundheit unserer Kinder, sondern verursacht auch einen großen
wirtschaftlichen Schaden bei den Herstellern der Originalwaren. Der
faire Wettbewerb wird dadurch massiv beeinträchtigt. Ich bin daher
dankbar, dass unser Zoll konsequent gegen diese illegalen Importe
vorgeht“, so Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl.
Besonders bei einem Einkauf im Internet ist Vorsicht geboten.
Immer mehr Fake-Shops bieten unsichere und gefährliche Plagiate zu
extrem günstigen Preisen an, um Kundinnen und Kunden anzulocken. Vor
jeder Bestellung sollte man das Impressum und die Zahlungsarten des
Online-Shops überprüfen. Das Impressum sollte Informationen über den
Online-Shop, die Postadresse, die E-Mail-Adresse und einen Kontakt
für Rückfragen enthalten. Bei einem Shop, der ausschließlich gegen
Vorauskasse liefert, sollten auf alle Fälle die Alarmglocken
klingeln. Wenn im Internet ein Kauf auf Rechnung nicht möglich ist,
sollte mit Kreditkarte oder PayPal bezahlt werden. Damit besteht im
Betrugsfall eine Regressmöglichkeit. Auch Erfahrungsberichte und
Warnungen auf Verbraucher-Seiten können wichtige Hinweise zur
Seriosität des Anbieters liefern.
Fotos: https://bit.ly/4jHpz5F
Mehr aktuelle OTS-Meldungen HIER
kapitalmarkt-stimme.at daily voice 122/365: Wow, CDU und SPD einigen sich auf steuerfreie Aktieninvestments für Kinder!
kapitalmarkt-stimme.at daily voice 122/365: In Deutschland kommt eine Frühstart-Rente für Kinder. Ab 2026 sollen für jedes Kind 10 € monatlich in ein Depot fließen – vom 6. bis zum 18. Lebensjahr. ...