Zollamt Österreich: Erfolg im internationalen Kampf gegen Handel mit gefälschtem Spielzeug

Wien (OTS) - Im Kampf gegen den illegalen Handel mit gefälschtem und gefährlichem Spielzeug nahm das Zollamt Österreich im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Dezember 2024 an der internationalen Operation Ludus V teil. Diese zwischenstaatliche Offensive ist eine gemeinsame Aktion von Polizei und Zoll, welche von Europol, dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und der Weltzollorganisation unter gemeinsamer Führung von spanischen, rumänischen und französischen Strafverfolgungsbehörden koordiniert wurde.
Im Operationszeitraum konnten insgesamt 703 Anmeldepositionen bei 536 Einfuhrverzollungen identifiziert werden. 11 Sendungen mit 361 Spielsachen wurden vom österreichischen Zoll nicht freigegeben und wegen Produktpiraterie vernichtet. Darunter befanden sich 121 Stofftiere, 166 Klemmbausteine sowie 55 Sammelkarten. Die gefälschten Spielzeuge kamen ausschließlich aus China.
„Kinderspielzeug zählt zu den am häufigsten als gefährlich oder gefälscht gemeldeten Produkten. Weil nicht sichergestellt ist, dass Normen und Vorschriften eingehalten werden, können diese Produkte eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit von Kindern darstellen. Die möglichen Risiken reichen von verschluckbaren Kleinteilen bis hin zur Erstickungs- und Vergiftungsgefahr, auch Schnittverletzungen, Gehörschäden oder andere Verletzungen können bei solchen Spielzeugen drohen“, sagt Finanzminister Markus Marterbauer.
„Gefälschtes Spielzeug ist nicht nur eine Gefahr für die Gesundheit unserer Kinder, sondern verursacht auch einen großen wirtschaftlichen Schaden bei den Herstellern der Originalwaren. Der faire Wettbewerb wird dadurch massiv beeinträchtigt. Ich bin daher dankbar, dass unser Zoll konsequent gegen diese illegalen Importe vorgeht“, so Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl.
Besonders bei einem Einkauf im Internet ist Vorsicht geboten. Immer mehr Fake-Shops bieten unsichere und gefährliche Plagiate zu extrem günstigen Preisen an, um Kundinnen und Kunden anzulocken. Vor jeder Bestellung sollte man das Impressum und die Zahlungsarten des Online-Shops überprüfen. Das Impressum sollte Informationen über den Online-Shop, die Postadresse, die E-Mail-Adresse und einen Kontakt für Rückfragen enthalten. Bei einem Shop, der ausschließlich gegen Vorauskasse liefert, sollten auf alle Fälle die Alarmglocken klingeln. Wenn im Internet ein Kauf auf Rechnung nicht möglich ist, sollte mit Kreditkarte oder PayPal bezahlt werden. Damit besteht im Betrugsfall eine Regressmöglichkeit. Auch Erfahrungsberichte und Warnungen auf Verbraucher-Seiten können wichtige Hinweise zur Seriosität des Anbieters liefern.
Fotos: https://bit.ly/4jHpz5F





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„Kinderspielzeug zählt zu den am häufigsten als gefährlich oder gefälscht gemeldeten Produkten. Weil nicht sichergestellt ist, dass Normen und Vorschriften eingehalten werden, können diese Produkte eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit von Kindern darstellen. Die möglichen Risiken reichen von verschluckbaren Kleinteilen bis hin zur Erstickungs- und Vergiftungsgefahr, auch Schnittverletzungen, Gehörschäden oder andere Verletzungen können bei solchen Spielzeugen drohen“, sagt Finanzminister Markus Marterbauer.
„Gefälschtes Spielzeug ist nicht nur eine Gefahr für die Gesundheit unserer Kinder, sondern verursacht auch einen großen wirtschaftlichen Schaden bei den Herstellern der Originalwaren. Der faire Wettbewerb wird dadurch massiv beeinträchtigt. Ich bin daher dankbar, dass unser Zoll konsequent gegen diese illegalen Importe vorgeht“, so Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl.
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