Wien (OTS) - Mit Mitte 2034 endet die Übergangsfrist für
unstrukturierte
Vollspaltenbuchten in der Schweinehaltung. Diese Novellierung des
Tierschutzgesetzes ist ein tragfähiger Kompromiss und das Ergebnis
intensiver, aber konstruktiver Verhandlungen. Damit wird ein klares
Zeichen gesetzt: Die Weiterentwicklung in der Schweinebranche wird
fortgesetzt - mit Planungssicherheit für die Betriebe und einer
sicheren Versorgung mit österreichischem Schweinefleisch für die
Konsumenten. "Trotz großer wirtschaftlicher Herausforderungen sind
unsere Bäuerinnen und Bauern bereit, Verantwortung zu übernehmen und
ihre Betriebe weiterzuentwickeln“, betont Bauernbund-Präsident
Abg.z.NR DI Georg Strasser . “Diese Einigung bringt Klarheit und
zeigt, dass Tierwohl und tragfähige wirtschaftliche Rahmenbedingungen
in Einklang gebracht werden können.“
Zwtl.: Rechts- und Planungssicherheit für Schweinebetriebe
Die Novellierung des Gesetzes war aufgrund eines Erkenntnisses
des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) notwendig. Dieses Erkenntnis geht
auf einen Antrag der burgenländischen Landesregierung zurück.
Neben dem festgelegten Enddatum Mitte 2034 für unstrukturierte
Vollspaltenbuchten enthält die Novellierung des Gesetzes eine
Härtefallregelung für Betriebe, die zwischen Juni 2018 und 2022
investiert haben: Für diese Betriebe gilt eine individuelle
Übergangsregelung von 16 Jahren. Aufgrund des VfGH-Urteils ist es ab
1. Juni 2029 notwendig, Maßnahmen bei der Besatzdichte und beim
Beschäftigungsmaterial zu setzen.
Zwtl.: Tierwohl braucht Praxistauglichkeit - und Mitwirkung aller
Die Landwirtschaft leistet einen wichtigen Beitrag zur
Weiterentwicklung des Tierwohls - nun liegt es auch am Handel und den
Konsumenten, diesen Weg mitzutragen. “Tierwohl beginnt am Hof und
endet beim Einkauf. Wer sich mehr Tierwohl wünscht, sollte auch
bewusst zu heimischem Fleisch greifen. Denn nur wenn Wertschätzung
und Nachfrage zusammenkommen, kann Weiterentwicklung dauerhaft
gelingen.“ (Schluss)
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